Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzgebietsgrenzen

(1) Das Landschafts- und Teilnaturschutzgebiet Siegendorfer Pußta und Siegendorfer Heide (Verordnung vom 15. Juli 1970, LGBl. Nr. 31/1970) in der KG Siegendorf wird zum „Europaschutzgebiet Siegendorfer Pußta und Heide“ erklärt.

(2) Die Fläche des „Europaschutzgebietes Siegendorfer Pußta und Heide“ wurde über Koordinaten im Gauß-Krüger-System BMN M34 erstellt und ist im Koordinatenverzeichnis (Anlage 1) im pdf-Format ausgewiesen. Diese Aufzählung ist konstitutiv. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 1 maßgeblich.

(3) In Anlage 2 erfolgt in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5 750 die deklarative Darstellung der Ausdehnungsfläche des „Europaschutzgebietes Siegendorfer Pußta und Heide“.

(4) In Anlage 3, bestehend aus 2 Detailplänen (3.1 bis 3.2) im Maßstab 1 : 3 000 erfolgt die deklarative planliche Darstellung des „Europaschutzgebietes Siegendorfer Pußta und Heide“.