Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vertragsnaturschutz

Die Umsetzung von Maßnahmen zur Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustandes der Schutzgüter sowie Verbesserungsmaßnahmen erfolgen durch privatrechtliche Verträge mit den Grundeigentümern, Bewirtschaftern oder sonstiger Nutzungsberechtigten, in denen auch die entsprechende Abgeltung für Ertragsentgang und Bewirtschaftungserschwernis zu vereinbaren ist.