Gegenstand
Das Gebiet „Gersdorfer Altarm“ mit den Gemeinden Mitterberg und Öblarn wird zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 8 bezeichnet.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Gegenstand
Das Gebiet „Gersdorfer Altarm“ mit den Gemeinden Mitterberg und Öblarn wird zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 8 bezeichnet.