Abgrenzung des Schutzgebietes
Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes im Maßstab 1:35.000 (Anlage 1) und von 21 Detailplänen im Maßstab 1:2.000 (Anlage 2).
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgrenzung des Schutzgebietes
Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes im Maßstab 1:35.000 (Anlage 1) und von 21 Detailplänen im Maßstab 1:2.000 (Anlage 2).