Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Maßnahmen

Die Ziele sind von der Landesregierung durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes, anzustreben. Solche Maßnahmen sind insbesondere für den Lebensraum der in genannten Libellenart:

1. die naturnahe Waldbewirtschaftung entlang der Fließgewässer,

2. die Verbreiterung des Uferbewuchses im Offenland und

3. die Renaturierung der Fließgewässer.