Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegenstand

Die in den Gemeinden Gratwein-Straßengel, Stiwoll und Sankt Oswald bei Plankenwarth gelegenen Fließgewässer- und Uferbereiche des Oberlaufes des Schirningbaches mit seinem Seitenarm, seinen Zubringerbächen Bockernbach, Pleschbach, Eisbach, Langeggbach, Oswaldbach und Wiesenwirtbach sowie des Unterlaufes des Enzenbaches werden zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 57 „Oberlauf des Schirningbaches mit Zubringerbächen sowie Unterlauf des Enzenbaches“ bezeichnet.