Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Maßnahmen

Das Ziel ist durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes, anzustreben. Eine solche Maßnahme ist insbesondere für den Feuchtlebensraum die periodische Pflege gegen Verbuschung durch Entnahme der Gehölze mit gleichzeitiger Entfernung der Äste und Rindenstücke.