Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Gegenstand

Die in der Gemeinde Pusterwald gelegenen Teile der Hinteren Pölsenalm im Einzugsgebiet des Hinteren Pölsenbaches nahe der Pölsenhütte werden zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 55 „Teile der Hinteren Pölsenalm“ bezeichnet.