Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abgrenzung des Schutzgebietes

Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes im Maßstab 1:20.000 (Anlage 2) und von vier Detailplänen im Maßstab 1:6.000 (Anlage 3) sowie einer koordinatenbezogenen Darstellung (Anlage 4). Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung maßgeblich.