Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Maßnahmen

Die Ziele sind von der Landesregierung durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes, anzustreben. Solche Maßnahmen sind insbesondere:

1. das Fördern und Erhalten von Buchen beziehungsweise Mischbaumarten an geeigneten Standorten, orientiert an der potenziellen natürlichen Vegetation;

2. die Reduktion der Anteile von gesellschafts- und standortsfremden Baumarten;

3. das Belassen eines angemessenen Anteils an starkem liegendem und stehendem Totholz;

4. die Förderung kleinflächiger Nutzungsformen zur Erhöhung der Strukturvielfalt.