Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegenstand

In der Marktgemeinde Eibiswald werden Teile des Feistritz- und Krumbachgrabens zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 51 „Feistritz- und Krumbachgraben“ bezeichnet.