Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Maßnahmen

Die Ziele sind durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes, anzustreben. Solche Maßnahmen sind für den Lebensraum insbesondere:

1. die bodenschonende Auflichtung der Fichtenbestände im Abstand von drei bis fünf Jahren durch Entnahme einzelner Jung- oder Altbäume mit gleichzeitiger Entfernung der Äste und Rindenstücke und

2. die stellenweise Mahd mit Abtransport des Mähgutes im Abstand von zwei bis fünf Jahren.