Verbot
Im Europaschutzgebiet ist die Entwässerung der Lebenden Hochmoore und des Alpinen Schwemmlandes verboten.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Verbot
Im Europaschutzgebiet ist die Entwässerung der Lebenden Hochmoore und des Alpinen Schwemmlandes verboten.