Abgrenzung des Schutzgebietes
Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch den in der Anlage 2 dargestellten mit den Grundstücksgrenzen übereinstimmenden Plan im Maßstab 1:1.500.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgrenzung des Schutzgebietes
Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch den in der Anlage 2 dargestellten mit den Grundstücksgrenzen übereinstimmenden Plan im Maßstab 1:1.500.