Maßnahmen
Die Ziele sind durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes, anzustreben. Solche Maßnahmen sind insbesondere für das Schutzgut Vierblättriger Kleefarn (Marsilea quadrifolia):
1. regelmäßiges Entfernen von Röhrichtanteilen,
2. Bereitstellung von Pionierstandorten durch teilweises Freibaggern und
3. regelmäßiges Ablassen des Teiches.
