Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Maßnahmen

Die Ziele sind durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes oder durch Naturschutzprojekte, anzustreben. Solche Maßnahmen sind insbesondere:

1. die sukzessive Beseitigung von nicht standorttypischen Gehölzen in den Lebensraumtypen,

2. die naturnahe Waldbewirtschaftung (kleinflächig, strukturreich, standorttypische Baumarten),

3. das gezielte Einbringen fehlender standorttypischer Baumarten,

4. die Erhaltung und Entwicklung von Alt- und Totholzanteilen in standorttypischen Waldgesellschaften und Naturwaldzellen und

5. die Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Pflanzen- und Tierarten, insbesondere Robinie und Götterbaum.