Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegenstand

Das Gebiet „Hochlagen der südöstlichen Schladminger Tauern“ mit den Gemeinden Krakaudorf, Krakauhintermühlen, St. Nikolai im Sölktal und Schöder wird zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 40 bezeichnet.