Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzzweck

Das Gebiet dient dem Schutz von Schutzgütern nach der Vogelschutz-Richtlinie (Anlage A) und bezweckt:

1. die Erhaltung und Wiederherstellung einer ausreichenden Vielfalt und einer ausreichenden Flächengröße der Lebensräume für die Anhang-I-Vogelarten;

2. die Bewahrung und Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustands für die Anhang-I-Vogelarten;

3. die Erhaltung der Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie der Rastplätze in den Wanderungsgebieten für die Zugvögel.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 23/2011