Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegenstand

Das im Bereich der Schwarzen und Weißen Sulm mit den Gemeinden Gressenberg, Garanas, Wielfresen, Wernersdorf und Schwanberg gelegene Gebiet wird zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 3 „Schwarze und Weiße Sulm“ bezeichnet.