Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gegenstand

Im Bereich des Furtnerteiches und Dürnberger Moores wird ein in den Gemeinden Mariahof, St. Marein bei Neumarkt, St. Blasen und Zeutschach gelegenes Gebiet zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 28 „Furtnerteich – Dürnberger Moor“ bezeichnet.