Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt nicht für:
– in Flächenwidmungsplänen ausgewiesene Baugebiete und
– bestehende Bergbaubetriebe nach dem Mineralrohstoffgesetz.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt nicht für:
– in Flächenwidmungsplänen ausgewiesene Baugebiete und
– bestehende Bergbaubetriebe nach dem Mineralrohstoffgesetz.