Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Maßnahmen

Der Schutzzweck ist durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes, anzustreben. Solche Maßnahmen sind insbesondere die Erhaltung und Entwicklung von

1. Wiesen- und Weideflächen,

2. großflächigen störungsarmen Zonen durch Besucherlenkung und

3. naturnahen Waldbeständen mit hohen Alt- und Totholzanteilen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2012