Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abgrenzung des Schutzgebietes

Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes im Maßstab 1:100.000 (Anlage B) und 36 Detailplänen (Anlage C) jeweils im Maßstab 1:6.000.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 27/2010, LGBl. Nr. 42/2017, LGBl. Nr. 104/2024