Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzgebiet

Die in den Anlagen 1 bis 4 ausgewiesenen, rot umrandeten Grundflächen in den Gemeinden Alberschwende, Bregenz, Buch, Doren, Kennelbach, Langen und Wolfurt sind nach dieser Verordnung geschützt.