Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kennzeichnung des Schutzgebietes

Die Kennzeichnung des Schutzgebietes hat durch Tafeln, die die Aufschrift „Europaschutzgebiet Moore am Ossiacher Tauern“ und das Kärntner Landeswappen tragen, zu erfolgen. Weitere, dem Schutzzweck entsprechende Hinweise sind zulässig.