Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Verlautbarung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) , 3 und 4, , 4 und 5 sowie die Anlagen 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 20/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
