Nach ist ein neuer Artikel 7A in das Abkommen aufzunehmen, der folgenden Wortlaut erhält:
(Anm.: es folgt der Text der Änderung)
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Nach ist ein neuer Artikel 7A in das Abkommen aufzunehmen, der folgenden Wortlaut erhält:
(Anm.: es folgt der Text der Änderung)