Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abrichtung

Ein Heimtier darf nicht in einer Weise abgerichtet werden, die seine Gesundheit und sein Wohlbefinden beeinträchtigt, insbesondere dadurch, daß es gezwungen wird, seine natürlichen Fähigkeiten oder Kräfte zu überschreiten, oder daß künstliche Hilfsmittel angewendet werden, die Verletzungen oder unnötige Schmerzen, Leiden oder Ängste verursachen.