Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zucht

Wer ein Heimtier zur Zucht auswählt, ist gehalten, die anatomischen, physiologischen und ethologischen Merkmale zu berücksichtigen, die Gesundheit und Wohlbefinden der Nachkommenschaft oder des weiblichen Elternteils gefährden könnten.