Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

KAPITEL II

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Bestimmung der Hinterlegungsstelle

Dieses Übereinkommen wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.