Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt 4:

Wirkungen des Verfolgungsersuchens im ersuchten Staat

Beruht die Zuständigkeit des ersuchten Staates ausschließlich auf , so wird die Frist für die Verfolgungsverjährung in diesem Staat um sechs Monate verlängert.