Die Vertragsparteien dürfen für die auf Grund dieses Übereinkommens erbrachten Dienstleistungen keine Gebühren erheben.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragsparteien dürfen für die auf Grund dieses Übereinkommens erbrachten Dienstleistungen keine Gebühren erheben.