Anwendbarkeit anderer Verordnungen
Beförderungen, die von diesem Übereinkommen erfasst werden, unterliegen auch künftig den örtlichen, regionalen oder internationalen Vorschriften, die generell für Güterbeförderungen auf Binnenwasserstraßen gelten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwendbarkeit anderer Verordnungen
Beförderungen, die von diesem Übereinkommen erfasst werden, unterliegen auch künftig den örtlichen, regionalen oder internationalen Vorschriften, die generell für Güterbeförderungen auf Binnenwasserstraßen gelten.