Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vorbehalte

Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung diese Übereinkommens oder der Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde die Erklärung abgeben, dass er sich durch dieses Übereinkommens nicht als gebunden betrachtet.