D. Erweiterung des Anwendungsbereichs einiger Bestimmungen
Die Vertragsparteien prüfen, ob die Anwendung der , 4 und 9 auf Kinder berührende Verfahren vor anderen Stellen und auf Kinder berührende Angelegenheiten, die nicht Gegenstand eines Verfahrens sind, erweitert werden kann.
