Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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D. Erweiterung des Anwendungsbereichs einiger Bestimmungen

Die Vertragsparteien prüfen, ob die Anwendung der , 4 und 9 auf Kinder berührende Verfahren vor anderen Stellen und auf Kinder berührende Angelegenheiten, die nicht Gegenstand eines Verfahrens sind, erweitert werden kann.