Der amtliche Tierarzt des Ausfuhr-, Transit- oder Einfuhrlandes kann an einem von ihm zu bestimmenden Ort eine Ruhepause vorschreiben, während der die Tiere die erforderliche Betreuung erhalten sollen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Der amtliche Tierarzt des Ausfuhr-, Transit- oder Einfuhrlandes kann an einem von ihm zu bestimmenden Ort eine Ruhepause vorschreiben, während der die Tiere die erforderliche Betreuung erhalten sollen.