Die vorstehenden Bestimmungen lassen die Rechtsvorschriften über den Aufenthalt von Ausländern in dem Gebiet der einzelnen Vertragschließenden Parteien unberührt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die vorstehenden Bestimmungen lassen die Rechtsvorschriften über den Aufenthalt von Ausländern in dem Gebiet der einzelnen Vertragschließenden Parteien unberührt.