Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Reihenfolge bei der Behandlung der Beschwerden

Beschwerden werden in der Reihenfolge behandelt, in der sie für die Prüfung reif sind. Die Kammer oder ihr Präsident kann jedoch beschließen, eine bestimmte Beschwerde vorrangig zu behandeln.