Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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KUMULATIVE RECHNUNGSÜBERSCHUSSE UND RECHNUNGSDEFIZITE

Der kumulative Rechnugsüberschuß oder das kumulative Rechnungsdefizit einer Vertragspartei gegenüber der Union ist gleich dem Unterschied zwischen der Summe ihrer Rechnungsüberschüsse und der Summe ihrer Rechnungsdefizite.