NETTOÜBERSCHÜSSE UND NETTODEFIZITE
Der Nettoüberschuß oder das Nettodefizit einer Vertragspartei ist gleich dem Unterschied zwischen der Summe ihrer bilateralen Überschüsse und der Summe ihrer bilateralen Defizite für eine Abrechnungsperiode.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
NETTOÜBERSCHÜSSE UND NETTODEFIZITE
Der Nettoüberschuß oder das Nettodefizit einer Vertragspartei ist gleich dem Unterschied zwischen der Summe ihrer bilateralen Überschüsse und der Summe ihrer bilateralen Defizite für eine Abrechnungsperiode.