Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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NETTOÜBERSCHÜSSE UND NETTODEFIZITE

Der Nettoüberschuß oder das Nettodefizit einer Vertragspartei ist gleich dem Unterschied zwischen der Summe ihrer bilateralen Überschüsse und der Summe ihrer bilateralen Defizite für eine Abrechnungsperiode.