Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ÄNDERUNG VON BESTIMMUNGEN

a) und können durch Beschluß der Organisation geändert werden.

b) kann mit Ausnahme der lit. a und b von der Organisation im Einvernehmen mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika durch einen Beschluß geändert werden.