VERHÄLTNIS ZWISCHEN DER CHARTA UND DEM INNERSTAATLICHEN RECHT SOWIE DEN INTERNATIONALEN ABKOMMEN
Die Bestimmungen dieser Charta lassen geltende oder in Zukunft in Kraft tretende Bestimmungen des innerstaatlichen Rechtes oder zwei- und mehrseitige Verträge, Übereinkommen und Abkommen unberührt, die den geschützten Personen eine günstigere Behandlung einräumen.
