Schutz der Gebietsgrenzen der lokalen Gebietskörperschaften
Vor jeder Änderung der lokalen Gebietsgrenzen werden die betroffenen lokalen Gebietskörperschaften zuvor, allenfalls im Wege eines Referendums, wo dies gesetzlich möglich ist, angehört.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Schutz der Gebietsgrenzen der lokalen Gebietskörperschaften
Vor jeder Änderung der lokalen Gebietsgrenzen werden die betroffenen lokalen Gebietskörperschaften zuvor, allenfalls im Wege eines Referendums, wo dies gesetzlich möglich ist, angehört.