Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übermittlung von Informationen

Jede Partei übermittelt dem Generalsekretär des Europarates jede entsprechende Information über Gesetzesbestimmungen und sonstige Maßnahmen, die sie zu dem Zweck getroffen hat, den Bestimmungen dieser Charta zu entsprechen.