Unverletzlichkeit der Archive
Die Archive der Bank sowie ganz allgemein alle ihr gehörenden oder in ihrem Besitz befindlichen Schriftstücke sind unverletzlich.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Unverletzlichkeit der Archive
Die Archive der Bank sowie ganz allgemein alle ihr gehörenden oder in ihrem Besitz befindlichen Schriftstücke sind unverletzlich.