Dieses Abkommen gilt einerseits für die Gebiete, in denen der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gilt, nach Maßgabe dieses Vertrages, und andererseits für das Hoheitsgebiet Libanons.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dieses Abkommen gilt einerseits für die Gebiete, in denen der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gilt, nach Maßgabe dieses Vertrages, und andererseits für das Hoheitsgebiet Libanons.