Der Assoziationsrat kann die für die Durchführung dieses Abkommens erforderlichen Arbeitsgruppen oder sonstigen Gremien einsetzen. Er legt das Mandat der ihm unterstehenden Arbeitsgruppen und Gremien fest.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Assoziationsrat kann die für die Durchführung dieses Abkommens erforderlichen Arbeitsgruppen oder sonstigen Gremien einsetzen. Er legt das Mandat der ihm unterstehenden Arbeitsgruppen und Gremien fest.