Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zusammenarbeit in den Bereichen Normung und Konformitätsbewertung

Die Vertragsparteien arbeiten auf folgenden Gebieten zusammen:

a) Verringerung der Unterschiede in den Bereichen Normung, Messwesen, Qualitätssicherung und Konformitätsbewertung;

b) Modernisierung der libanesischen Laboratorien;

c) Aushandlung von Abkommen über gegenseitige Anerkennung, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind;

d) Ausbau der libanesischen Einrichtungen, die für Normung, Qualität sowie das geistige und gewerbliche Eigentum zuständig sind.