Der Begriff „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ wird für die Anwendung der Bestimmungen dieses Titels und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen in diesem Bereich in Protokoll 4 bestimmt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Begriff „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ wird für die Anwendung der Bestimmungen dieses Titels und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen in diesem Bereich in Protokoll 4 bestimmt.