Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ursprungserzeugnisse Ägyptens sind frei von Zöllen und anderen Abgaben gleicher Wirkung und frei von mengenmäßigen Beschränkungen und anderen Maßnahmen gleicher Wirkung zur Einfuhr in die Gemeinschaft zugelassen.

Beachte: Die Änderung des Abkommens wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 106 vom 28.4.2010 S. 41, veröffentlicht (vgl. BGBl. III Nr. 48/2010).